Ab dem 28. April 2020 gilt der neue Bußgeldkatalog. Er enthält einige Verschärfungen, die für Verkehrsteilnehmer besonders wichtig sind.
Bisher gibt es ein Fahrverbot frühestens einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts. Nun gibt es bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot. Bis zum 28. April 2020 drohte nur ein Punkt.
Diesen Punkt wird es nun schon ab 16 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften geben, so sieht es der geänderte Bußgeldkatalog vor.
Außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es das Fahrverbot nun ab einer Überschreitung von 26 km/h. Die Bußgelder werden entsprechend angehoben, sodass beispielsweise ab einem Punkt auch ein Bußgeld von 70 € verhängt wird, wenn es keine Voreintragungen gibt.
Wer eine Rettungsgasse befährt, bekommt gem. Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 240 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Wie die Rettungsgasse gar nicht erst gebildet, gibt es einen Rabatt für das Bußgeld: Es fällt mit 200 € etwas niedriger aus. Zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot gibt es trotzdem.
Auch für das Parken in zweiter Reihe ändert sich etwas: Wird dadurch jemand behindert, gibt es eine Geldbuße von 70 € und einen Punkt im Fahreignungsregister. Ohne Behinderung gibt es ein Verwarnungsgeld von 55 €. Auch anderes unerlaubtes Parken kostet künftig mehr.
Eine sicherlich sinnvolle Änderung der StVO wird es in diesem Zusammenhang sein, dass der Abstand zu Radfahrern beim überholen konkret auf mindestens 1,5 m innerorts und 2 m außerorts festgelegt wird.
Dann ist die Kommune aus meiner Sicht aber auch gut beraten, mehr und größere Radwege zu schaffen. Andernfalls wird das Konfliktpotenzial zwischen Autofahrern und Radfahrern steigen.
Weitere Änderungen sind in der StVO ebenfalls zu erwarten.
Diese Änderungen des Bußgeldkataloges werden dazu führen, dass die Punkteanzahl für den Entzug der Fahrerlaubnis von acht Punkten künftig deutlich schneller erreicht werden kann. Dies sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer bewusst machen. Wir empfehlen für jeden Verkehrsteilnehmer den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die einen Teil der Anwaltskosten übernimmt. Denn nicht alle Bußgeldbescheide sind richtig. Bei den Behörden arbeiten Menschen, Menschen machen Fehler. Aufgrund einer fehlerhaften Feststellung darf niemand verurteilt werden.
Dafür lohnt es sich zu kämpfen, wenn es um den Führerschein geht!